Nachfolgend meine Fragen in der öffentlichen Ratssitzung und deren nachträgliche Beantwortung durch den Bürgermeister.
Ist die Förderung an den eingereichten Vertrag gebunden?
Ein Antrag auf Städtebauförderung erfolgt auf der Grundlage einer Planungsvariante. Eine grundlegende Veränderung der Planung – im nach hinein – ist nicht möglich.
Gibt es ein Zeitfenster zu Umsetzung?
Es ist die Erwartung des Fördergebers, dass nach Bewilligung der Förderung mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird.
Wie könen sie dann heute über einen Vorschlag abstimmen, dessen Umsetzung sie aufgrund der Eigentumsrechte nicht gewährleisten können?
– Sie stehen mit dem Eigentümer in keinster Weise im Dialog
– Wenn der heutige Entscheid den Antrag auf Vorschlag 3 folgt, wird es zum Schutz des Eigentums zur Einstweiligen Verfügung kommen, über die das Verwaltungsgericht Münster entscheiden wird.
– Auch wenn diese Entscheidung zu ihren Gunsten ausfallen würde können sie nur mit einer Enteignung nach §85 „Zum Wohle der Allgemeinheit“ ihr Projekt durchführen. Einen gesunden Baum im Vorgarten des Eigentümers mit der Begründung zum Wohle der Allg. zu fällen – da wird es 2 Anwälte mit unterschiedlicher Meinung geben und einen Richter der irgendwann entscheiden wird.
Die Stadt Beckum kann nicht gewährleisten das Verfahren zu gewinnen und würde ggf. den Förderantrag verlieren.
Die Abstimmung über eine Planungsvariante erfolgt unabhängig von den bestehenden Eigentumsrechten.
Im Zuge der weiteren Planung wird auf der Grundlage der beschlossenen Planungsvariante erneut das Gespräch mit den Anliegerinnen und Anliegern und Eigentümerinnen und Eigentümern gesucht, um die Fragen des Grundstücksankaufs beziehungsweise der Widmung der privaten Flächen als öffentliche Verkehrsfläche mit diesen zu erörtern.
Wie in der Vorlage dargestellt, sollte ein Förderantrag erst dann gestellt werden, wenn unter anderem die genannten Punkte mit den Eigentümerinnen und Eigentümern geklärt sind.
Mit den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde bereits mehrfach gesprochen; zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung der Anliegerinnen und Anlieger zur Marktplatzumgestaltung, zu der der Bürgermeister eingeladen hatte.
Wäre es nicht sinnvoller Variante 1 barrierefreier zu gestalten und inkl. der Platanen einen durchführbaren Vorschlag zu beantragen?
Die Wurzelbrücke ließe sich wie in Bad Lippspringe / Schaffhausen durch Anhebung der Fläche zur Sitzgelegenheit einer anderen Nutzung zuführen und stände als begehbare Fläche mit Stolperkanten gar nicht mehr im Raum.
Aufgrund der Größe der Platanen und Ihrer Platzierung in der Nähe der Häuserfassaden erscheint mir Ihr Vorschlag, die Baumbereiche durch Sitzgelegenheiten zu überbauen, kaum durchführbar.
Es muss weiterhin möglich sein, an den Häusern entlang zu gehen.
Wie man auf „Ihrem“ Foto sieht, sind die Bäume dort erheblich kleiner, gerade gewachsen und stehen nicht an einer Hausfassade.
Der Baum-Gutachter empfiehlt bei Erhaltung der Platanen sogar die Vergrößerung der offenen Wurzelscheibe. Das Gegenteil scheint mir bei Ihrem Vorschlag der Fall zu sein.